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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge von Hauswart247, Diogo Oliveira Coelho, Dorfstrasse 38, 5512 Wohlenschwil.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Anfrage, Offerte und Vertragsschluss

Eine Anfrage über diese Website ist unverbindlich und kostenlos.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Termin telefonisch oder per E-Mail bestätigt wird. Bis dahin kann die Anfrage jederzeit und ohne Kosten geändert oder abgesagt werden.

Auf die Anfrage folgt eine Offerte mit einem persönlichen Link. Erst wenn der Auftraggeber dort einen Termin bucht oder ihn telefonisch bzw. schriftlich bestätigt, ist der Vertrag geschlossen. Der Link ist persönlich, zeitlich befristet und nicht zur Weitergabe bestimmt.

Der im Offertenrechner angezeigte Betrag beruht auf den Angaben des Auftraggebers. Mit der Bestätigung wird er zum Fixpreis, sofern Grösse und Zustand des Objekts diesen Angaben entsprechen.

3. Preise und Zuschläge

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Anfahrt, Material und Entsorgung sind inbegriffen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Reinigung einer Wohnung beginnt bei CHF 750. Der Endpreis richtet sich nach Grösse, Zustand und den gewählten Zusatzleistungen. Eine Preisangabe mit „ab" bezeichnet den Einstiegspreis der jeweiligen Leistung innerhalb der dort genannten Grenze.

Zuschläge auf die Reinigung wegen des Zustands: stark beansprucht +25 %, Nikotin oder Extremfall +50 %.

Terminabhängige Zuschläge werden im Schritt „Wunschtermin" vor dem Absenden der Anfrage in Franken angezeigt: für einen Termin am Sonntag +50 %.

Zuschläge werden nie miteinander multipliziert; sie rechnen alle auf derselben Grundlage.

Verlangt ein gewünschter Arbeitsbeginn nach 09:00 Uhr einen zusätzlichen Arbeitstag, wird eine weitere Anfahrtspauschale von CHF 150 verrechnet. Auch sie wird vor dem Absenden angezeigt.

Eine allfällige Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Zugang zum Objekt muss an allen vereinbarten Tagen möglich sein; Wasser und Strom müssen verfügbar sein.

Das Objekt ist geräumt, soweit die Räumung nicht Teil des Auftrags ist.

Umstände, die die Arbeit bestimmen, Naturstein, Nikotin, Schimmel, defekter Lift, fehlende Parkiermöglichkeit, sind bei der Anfrage anzugeben.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen und kann deshalb nicht gearbeitet werden, gilt Ziffer 6.

5. Ausführung und Abweichungen

Zeigt sich vor Ort ein anderer Zustand als angegeben, wird vor Arbeitsbeginn angerufen. Ein Mehrpreis wird vorher besprochen und freigegeben, nie nachträglich auf der Rechnung.

Uhrzeiten im Ablaufplan sind Richtwerte. Trocknungs- und Einwirkzeiten bestimmen den Ablauf und werden nicht verkürzt.

Muss ein bestätigter Termin aus wichtigem Grund verschoben werden, Krankheit, Unfall, Witterung —, wird unverzüglich informiert und der nächstmögliche Termin angeboten.

6. Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber

Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn ist eine Absage oder Verschiebung kostenlos.

Danach, sowie wenn der Zugang am Termin nicht möglich ist, wird eine Anfahrts- und Reservationspauschale von CHF 150 verrechnet.

Für Räumungen gilt zusätzlich Ziffer 10.

7. Abnahme und Zufriedenheitsgarantie

Die Abnahme erfolgt gemeinsam und wird mit Fotos dokumentiert. Sie wird auf dem Arbeitsformular festgehalten, das beide Seiten visieren; Zusatzleistungen und der daraus folgende Preis stehen darauf, bevor unterschrieben wird.

Wird bei der Abnahme etwas an der Reinigung beanstandet, wird kostenlos nachgebessert. Massgeblich sind die als Reinigungsmangel dokumentierten Punkte des offiziellen Abnahmeprotokolls der Verwaltung bzw. des Heims. Nachgebessert wird so lange, bis die im Abnahmeprotokoll als Reinigungsmangel dokumentierten Punkte behoben sind; der erste Einsatz erfolgt innert 24 bis 48 Stunden.

Bei der Abnahme erkennbare Mängel sind sofort zu rügen, versteckte Mängel innert zehn Tagen nach der Abnahme schriftlich.

8. Malerarbeiten

Der Anstrich erfolgt im Farbton gemäss Abnahmeprotokoll bzw. Ausgangszustand. Reinweiss nur, wenn die Wände ursprünglich weiss waren.

Malerarbeiten sind bei Fertigstellung der Arbeit fällig, nicht bei der Miet-Abnahme der ganzen Wohnung. Bei grösseren Malaufträgen wird ein Materialvorschuss vereinbart.

9. Boden- und Silikonarbeiten

Boden- und Silikonarbeiten sind bei Fertigstellung fällig. Ein Vollschliff wird bei Bedarf an einen Fachbetrieb weitervermittelt.

Trocknungszeiten werden bei der Übergabe schriftlich mitgeteilt. Für Schäden aus einer zu frühen Benutzung wird nicht gehaftet.

10. Räumung

Räumungen sind unwiderruflich und werden nicht an eine spätere Abnahme gekoppelt.

Privatkunden: 50 % Anzahlung bei Terminbestätigung, der Rest bei Abschluss. Gewerbliche Kunden: Rechnung bei Abschluss, Zahlungsziel 30 Tage.

Wertsachen werden protokolliert und ausschliesslich nach Anweisung des Auftraggebers übergeben. Es wird nichts eigenmächtig entsorgt.

11. Zahlung

Umzugs- und Einmalreinigung für Privatpersonen: Zahlung im Voraus. Bei der Buchung wählen Sie zwischen 50 % bei Auftragsbestätigung und den restlichen 50 % innert 7 Tagen nach der gemeinsamen Abnahme, oder 100 % im Voraus. Der Termin wird nach Eingang der Zahlung bzw. der Anzahlung verbindlich reserviert; Sie erhalten die entsprechende(n) QR-Rechnung(en).

Regelmässige Reinigung sowie alle Aufträge gewerblicher Kunden und Institutionen — Heime, Büros und Verwaltungen, einschliesslich einmaliger Reinigungen für gewerbliche Auftraggeber: Rechnung nach der erbrachten Leistung bzw. nach der gemeinsamen Abnahme, Zahlungsziel 30 Tage. Für Privatpersonen gilt ausschliesslich die Vorauszahlung nach dem vorstehenden Absatz.

Wird ein im Voraus bezahlter Auftrag abgesagt, richtet sich die Rückerstattung nach Ziffer 6; bereits angefallene, nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Anfahrt, fest reservierte Zeit) können abgezogen werden.

Nach unbenutztem Ablauf des Zahlungsziels und einer schriftlichen Mahnung tritt Verzug ein; ab diesem Zeitpunkt wird der gesetzliche Verzugszins von 5 % berechnet.

12. Versicherung und Haftung

Hauswart247 verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich zu melden, damit sie festgestellt werden können.

Für vorbestehende Schäden und normale Abnützung wird nicht gehaftet; der Zustand wird vor Arbeitsbeginn fotografisch festgehalten.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung dieser Website. Angaben des Auftraggebers werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung verwendet.

14. Dauerverträge: Regelmässige Reinigung, Hauswartung und Winterdienst

Die regelmässige Reinigung läuft unbefristet. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Verrechnet wird monatlich die vereinbarte Pauschale. Fällt ein vereinbarter Besuch aus Gründen aus, die hauswart247 zu vertreten hat, wird er nachgeholt oder gutgeschrieben. Preisanpassungen werden mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt; der Auftraggeber kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Anpassung kündigen.

Der Hauswartungsvertrag wird für zwölf Monate abgeschlossen und verlängert sich danach unbefristet. Er kann mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende gekündigt werden. Die monatliche Pauschale beruht auf der Begehung und dem vereinbarten Leistungsumfang; sie wird jährlich überprüft und mit einem Monat Vorankündigung angepasst. Übergebene Schlüssel und Zugangscodes werden dokumentiert quittiert und sorgfältig verwahrt; bei Verlust haftet hauswart247 im Rahmen der Betriebshaftpflicht, höchstens für die Kosten des Ersatzes der betroffenen Schliessanlage.

Der Winterdienst wird für die Saison (in der Regel November bis März) vereinbart. Geräumt und gestreut wird nach bestem Vermögen und nach den örtlichen Verhältnissen; eine lückenlose Eis- und Schneefreiheit rund um die Uhr kann nicht garantiert werden. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Werkeigentümer- und Streupflicht des Grundeigentümers bzw. der Verwaltung bleibt vorbehalten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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